Die Überbrückungshilfe ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Sie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, die von den Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind.
Viele Unternehmen, Selbstständige und Organisationen müssen aufgrund der Corona-Krise vorübergehend ihren Betrieb schließen oder zumindest stark einschränken und sind somit weiter von Umsatzausfällen betroffen. In diesen Fällen möchten Bund und Länder mit der neuen Überbrückungshilfe unterstützen.
Weitere Details zu Förderhöhen oder Antragsvoraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Homepage zur Überbrückungshilfe.
IHK für München und Oberbayern | Mehr erfahren |
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