Was ist eine Stiftung?
Bei einer Stiftung handelt es sich um eine rechtlich eigenständige Vermögensmasse. Dieses Vermögen wird nach den Anlagegrundsätzen der Stiftung angelegt. Aus den Erträgen dieses Vermögens und zur Ausschüttung vorgesehenen Zustiftungen werden die in der Satzung festgelegten Zwecke verwirklicht. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft für die Erfüllung des Stiftungszweckes erhalten.
Zweck der Sparkassen-Kulturstiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur, der Denkmalspflege und des Denkmalschutzes, der Heimatpflege und des Heimatgedankens.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen der Sparkassen-Kulturstiftung beträgt 1,4 Mio. €.
Wie ist die Sparkassen-Kulturstiftung organisiert?
Der Stiftungsrat: Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern, und zwar dem jeweiligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates und seinem Stellvertreter, den sechs weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates und dem Vorsitzenden des Vorstands der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der jeweilige Vorsitzende des Verwaltungsrates. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Er beschließt insbesondere die Anlagerichtlinien und die Verwendung der Stiftungsmittel.
Der Stiftungsvorstand: Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern und zwar den Vorstandsmitgliedern der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn. Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Beschlüssen des Stiftungsrats die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten sich für kulturelle Zwecke engagieren und haben den Wunsch, dies vor Ort zu tun. Die Sparkassen-Kulturstiftung ist ein Angebot an die Bürger, private Vermögenswerte steuerbegünstigt für gemeinnützige Vorhaben einzusetzen.
Nutzen Sie dazu unsere Sparkassen-Kulturstiftung und vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Stiftungsmanagement - werden Sie Zustifter!
Ihr persönliches Engagement als Zustifter
Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung in Bar- oder Sachwerten dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugerechnet. Sie können bestimmen, wie und wo die Erträge aus Ihrer Zustiftung im Rahmen des Stiftungszweckes verwendet werden sollen. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dies kann zu Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.
Bei Zustiftungen ab 50.000,00 Euro können Sie Ihre Zustiftung mit Ihrem Namen versehen lassen.
Zustiftungen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich dauerhaft für die Kultur in der Region zu engagieren. Sie selbst können die Zweckerfüllung Ihrer Zustiftung noch persönlich erleben.
Ihr persönliches Engagement als Spender
Spenden sind freiwillige Zuwendungen an die Sparkassen-Kulturstiftung. Sie werden im Gegensatz zu den Zustiftungen nicht dem Vermögensstock der Stiftung zugerechnet, sondern nach dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke nach Ihren Weisungen verwendet. Wird von Ihnen kein Zweck bestimmt, entscheidet der Stiftungsvorstand über die Zweckverwirklichung.
Anlass für solche Spenden könnten beispielsweise runde Geburtstage, besondere Ereignisse, Spenden statt Geschenke etc. sein.
Spenden können nur in Barwerten erfolgen.
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