Was ist eine Stiftung?
Bei einer Stiftung handelt es sich um eine rechtlich eigenständige Vermögensmasse. Dieses Vermögen wird nach den Anlagegrundsätzen der Stiftung angelegt. Aus den Erträgen dieses Vermögens und zur Ausschüttung vorgesehenen Zustiftungen werden die in der Satzung festgelegten Zwecke verwirklicht. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft für die Erfüllung des Stiftungszweckes erhalten.
Zweck der Sparkassen-Sozialstiftung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Förderung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von Menschen, deren wirtschaftliche Situation aus besonderen Gründen zur Notlage geworden ist.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen der Sparkassen-Sozialstiftung beträgt 12,5 Mio. €.
Wie ist die Sparkassen-Sozialstiftung organisiert?
Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und seinem Stellvertreter, den sechs weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Er beschließt insbesondere die Anlagerichtlinien und die Verwendung der Stiftungsmittel.
Der Stiftungsvorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß den Beschlüssen des Stiftungsrats.
Auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten sich für soziale Zwecke engagieren und haben den Wunsch, dies vor Ort zu tun. Die Sparkassen-Sozialstiftung ist ein Angebot an die Bürger, private Vermögenswerte steuerbegünstigt für gemeinnützige Vorhaben einzusetzen.
Nutzen Sie dazu unsere Sparkassen-Sozialstiftung und vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Stiftungsmanagement - werden Sie Zustifter!
Ihr persönliches Engagement als Zustifter
Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung in Bar- oder Sachwerten dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugerechnet. Sie können bestimmen, wie und wo die Erträge aus Ihrer Zustiftung im Rahmen des Stiftungszweckes verwendet werden sollen. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dies kann zu Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.
Bei Zustiftungen ab 50.000,00 Euro können Sie Ihre Zustiftung mit Ihrem Namen versehen lassen.
Zustiftungen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich dauerhaft für Ihren Lebensraum und die dort lebenden Menschen zu engagieren. Sie selbst können die Zweckerfüllung Ihrer Zustiftung noch persönlich erleben.
Ihr persönliches Engagement als Spender
Spenden sind freiwillige Zuwendungen an die Sparkassen-Sozialstiftung. Sie werden im Gegensatz zu den Zustiftungen nicht dem Vermögensstock der Stiftung zugerechnet, sondern nach dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke nach Ihren Weisungen verwendet. Wird von Ihnen kein Zweck bestimmt, entscheidet der Stiftungsvorstand über die Zweckverwirklichung.
Anlass für solche Spenden könnten beispielsweise runde Geburtstage, besondere Ereignisse, Spenden statt Geschenke etc. sein.
Spenden können nur in Barwerten erfolgen.
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